contract, right, regulation-1481587.jpg

 Honorarhöhe

Die Höhe des Honorars ist von der jeweils erbrachten Leistung abhängig und beträgt 70-80 € pro Stunde (Selbstzahler), bzw. dem entsprechenden Satz nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Du kannst dich selbstverständlich jederzeit vorab kostenfrei über die entstehenden Behandlungskosten bei mir informieren.

 

Hinweis zur Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen in der Regel die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. Es gibt jedoch einige wenige GKV, die sich an bestimmten Leistungen beteiligen. Dein Ansprechpartner bei deiner GKV kann dir eine verbindliche Auskunft dazu erteilen.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen (zur GKV) beteiligen sich häufig an den Kosten. Es hängt von der gewählten Vertragskonstellation ab. Ich stelle die zur Einreichung erforderliche Abrechnung nach dem GebüH aus. Erkundige dich auch hierzu gerne im Vorfeld bei deinem Ansprechpartner. Bitte beachte, dass die Begleichung meiner Rechnung unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung erfolgt. Das Vertragsverhältnis besteht standardgemäß zwischen Patient und Therapeut.


Nach oben scrollen