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Honorarhöhe

Die Höhe des Honorars ist von der jeweils erbrachten Leistung abhängig und beträgt ab dem 01.04.2026 55 € pro 30 Minuten (Selbstzahler), bzw. dem entsprechenden Satz nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). 

Du kannst dich selbstverständlich jederzeit vorab kostenfrei über die entstehenden Behandlungskosten bei mir informieren.  

 

Hinweis zur Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen in der Regel die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. 

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen (zur GKV) beteiligen sich häufig an den Kosten. Es hängt von der gewählten Vertragskonstellation ab. Ich stelle die zur Einreichung bei der Versicherung erforderliche Abrechnung nach dem GebüH aus. Erkundige dich bitte hierzu gerne im Vorfeld bei deinem Ansprechpartner. Bitte beachte, dass die Begleichung meiner Rechnung unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung erfolgt. Das Vertragsverhältnis besteht standardgemäß zwischen Patient:In und Therapeutin.

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